Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Der SSK-Holzbaushop  führt sämtliche Verkäufe und Lieferungen von Geräten, Werkzeuge, Zubehör und Industrieartikel (nachfolgend die "Produkte" genannt) ausschließlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aus, soweit nicht ausdrücklich schriftlich eine abweichende Regelung vereinbart wird. Dies gilt auch dann, wenn nicht ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen wird.

2. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden auch dann keine Anwendung, wenn dieser auf sie verweist, und SSK ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht.

3. Für Installationen, Reparaturen, und sonstige Dienstleistungen gelten besondere Vertragsbedingungen, soweit darin nicht auf diese AGB verwiesen wird.  

 § 2. Vertragsschluss,  Spezifikationen, Information zur Speicherung des Vertragstextes

1. Die Darstellung unserer Produkte ist kein bindendes Angebot zum Vertragsschluß. Sie beinhaltet die Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein solches Angebot durch Abgabe einer Bestellung zu machen. Durch Absenden der Bestellung aus seinem virtuellen „Warenkorb“ gibt der Kunde ein verbindliches Vertragsangebot zum Kauf der in dem Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Wir übersenden hierauf per email eine Auftragsbestätigung. Dadurch wird das Vertragsangebot durch uns angenommen und der Vertrag geschlossen

2. Angaben über technische Verwendungen sind stets ohne jeglicher Gewähr. Es liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Verwendbarkeit der Produkte für seinen speziellen Anwendungsfall durch eigene Versuche festzustellen

3. Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Der Vertragstext ist Ihnen nach Vertragsschluß nicht mehr zugänglich. Durch die Druckfunktion Ihres Browsers haben Sie die Möglichkeit, den Vertragstext auszudrucken. Sie können den Vertragstext auch abspeichern, in dem Sie mit dem Mauszeiger innerhalb der zu speichernden Internetseite durch einen Klick auf die rechte Maustaste diese auf Ihrem Computer abspeichern. Nach Absenden Ihrer Bestellung erhalten Sie von uns eine E-Mail, welche den Eingang der Bestellung bestätigt.

4. Eingabefehler können vor der Absendung der Bestellung durch Prüfen der Bestellübersicht überprüft werden und nach Betätigen des roten Änderungsbutton vor dem Artikel beliebig geändert oder gelöscht werden. Ebenfalls kann dies durch die "Zurück"-Funktion seines Internet-Browser-Programms auf der wieder angezeigten vorigen Seite berichtigt werden.  

§ 3 Preise

1. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise. 

2. Die Preise enthalten keine Verpackung, Versandkosten, sowie Transportversicherung und Zölle. Nicht enthalten sind die Kosten für Installation und Inbetriebnahme.  

 § 4 Zahlungsbedingungen

1. Zahlungen sind 30 Tage nach dem Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Zahlungen des Kunden haben ausschließlich an SSK-Schrauben Schmid zu erfolgen.

2. Leistet der Kunde fällige Zahlungen nicht oder werden ihm Zahlungen gestundet, ist SSK berechtigt, vom ursprünglichen Fälligkeitstag an Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens jedoch 6 % p.a. zu berechnen, es sei denn, der Kunde weist einen erheblich geringeren Zinsschaden nach.

3. Kommt der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, einschließlich solchen aus Voraufträgen, gegenüber SSK nicht nach, ist diese berechtigt, weitere Leistungen ganz oder teilweise auszusetzen und die sofortige Barzahlung ihrer fälligen Forderungen oder Stellung von Sicherheiten zu verlangen. Tritt in den Vermögensverhältnissen des Kunden eine wesentliche Verschlechterung ein, so ist SSK berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder gegen Sicherheiten auszuführen.

4. Eine Aufrechnung oder Zurückbehaltung ist nur wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Kunden zulässig. 

5. Wir behalten uns das Recht vor, bezüglich bestimmter Bestellungen die Zahlungsart "Vorauskasse" anzuwenden.

 

 § 5 Lieferung und Lieferverzug

1. Von SSK genannte Fristen, insbesondere Liefertermine, sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich in der Auftragsbestätigung als verbindliche Fristen bestätigt wurden. Bei Überschreitung verbindlicher Liefertermine kann der Kunde etwaige Rechte nach Ziff. 2 nur geltend machen, wenn er zuvor eine Nachfrist von mindestens 4 Wochen mit der Erklärung gesetzt hat, die Leistung nach Ablauf dieser Frist abzulehnen. 

2. Bei Lieferverzug oder Unmöglichkeit wegen eines von SSK nicht zu vertretenden Umstandes stehen dem Kunden über das Recht zum Rücktritt hinaus keine Rechte gegen SSK zu, insbesondere nicht auf Schadenersatz. Soweit Lieferverzug oder -unmöglichkeit von SSK zu vertreten sind, stehen dem Kunden Ansprüche auf Schadenersatz nur in dem in § 10 (Haftung) festgelegten Umfang zu.

3. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen sonst von SSK nicht zu vertretenden Hindernissen, welche auf die Lieferung oder Leistung von erheblichem Einfluß sind. 

4. Bei Annahmeverzug des Kunden ist SSK berechtigt, die Produkte auf Gefahr des Kunden einzulagern. Die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung durch SSK jedoch monatlich mindestens 0,5 % des Rechnungswertes, trägt der Kunde. SSK ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist anderweitig über die gelieferten Produkte zu verfügen und dem Kunden als Mindestschaden 20 % des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, daß der tatsächliche Schaden erheblich geringer ist.

5. Der Kunde ist berechtigt, Transportverpackungen auf eigene Kosten an SSK zurückzuführen.

6. SSK ist zu Teillieferungen berechtigt.  

 § 6 Gefahrübergang und Erfüllungsort
Verzögert sich die Übergabe infolge von Umständen, die SSK nicht zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Zeitpunkt der Übergabebereitschaft auf den Kunden über. Dies bedeutet insbesondere, daß SSK seinen Vergütungsanspruch behält, wenn nach diesem Zeitpunkt die Übergabe aus nicht von SSK zu vertretenden Gründen unmöglich war.

 § 7 Gewährleistung

1. Weisen gelieferte Produkte Mängel auf, oder fehlen ihnen zugesicherte Eigenschaften, so erfolgt eine kostenlose Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung. Läßt SSK eine ihr gesetzte angemessene Nachfrist verstreichen, ohne Ersatz geliefert, oder den Mangel behoben zu haben, oder schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, so kann der Kunde die anteilige Herabsetzung der Vergütung oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich welcher Art, insbesondere auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung sind, unbeschadet etwaiger Rechte gem. § 10, ausgeschlossen.
2. Hinsichtlich ausgebauter Teile gilt die Mängelanzeige des Kunden als Angebot zur Übereignung, das von SSK mit Durchführung der Reparatur angenommen wird.
3. Eine Nachbesserung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen von SSK, entweder vor Ort beim Kunden, oder im Reparatur Center von SSK in Kirchheim/Teck. Insoweit entstehende Transport- oder Wegekosten trägt SSK.
4. Die Gewährleistung entfällt für Mängel und Schäden, die auf nach Gefahrübergang eingetretenen, von SSK nicht zu vertretenden Umständen beruhen. Insbesondere entfällt eine Gewährleistung für Produkte,
a) die nach Gefahrenübergang über das normale Maß hinaus - Temperaturschwankungen, Feuchtigkeit, Staub, Gas, Magnetismus oder sonst den Anleitungen von SSK widersprechenden - Umweltbedingungen ausgesetzt sind,
b) die vom Kunden entgegen den Spezifikationen und Anleitungen von SSK benutzt, geändert oder erweitert werden,
c) in die Eingriffe Dritter oder des Kunden erfolgen, die nicht von SSK autorisiert sind, oder
d) die durch Zusammenschalten von SSK Produkten mit anderen Geräten schadhaft werden, es sei denn, der Kunde weist nach, daß diese Handlungen oder Umstände für den gerügten Mangel nicht ursächlich waren.
6. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, soweit Mängel nicht unverzüglich - offene Mängel spätestens binnen 10 Tagen ab Anlieferung - schriftlich gerügt werden.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. SSK behält sich das Eigentum an gelieferten Produkten (nachfolgend "Vorbehaltsware") bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher, aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis resultierender, und aller sonstiger im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehender Forderungen des Kunden vor.

2. Der Kunde hat Vorbehaltsware mit kaufmännischer Sorgfalt für SSK zu verwahren, und auf seine Kosten ausreichend gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken zu versichern. Der Kunde tritt seine entsprechenden Ansprüche aus den Versicherungsverträgen bereits mit Abschluß dieser Vereinbarung an SSK ab, welche die Abtretung annimmt.

3. Von Zwangsvollstreckungsversuchen oder anderen Beeinträchtigungen der Vorbehaltsware, durch Dritte hat der Kunde SSK unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Kosten einer notwendig werdenden Wahrung der Rechte von SSK trägt der Kunde, soweit Ersatz von Dritten nicht zu erlangen ist.

4. Der Kunde darf Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs verarbeiten, verbinden und vermischen. Eine Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware erfolgt jedoch ausschließlich für SSK, welche einen Miteigentumsanteil an der fertigen Ware oder an der neuen Sache erwirbt, der dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der fertigen Ware oder neuen Sache entspricht. Ziff. 2. gilt insoweit entsprechend.

5. Der Kunde ist ferner zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware, oder im Miteigentum von SSK stehender Gegenstände, im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Seine künftigen Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher in Ziff. 1. genannter Ansprüche zur Sicherheit an SSK  ab, welche diese Abtretung annimmt. Besteht an den veräußerten Gegenständen nur ein Miteigentumsanteil von SSK, sind die Forderungen jeweils in Höhe des Verkaufswertes dieses Anteils, aber mit Vorrang vor den übrigen Forderungen abgetreten. Auf Verlangen von SSK wird der Kunde SSK Namen und Anschriften der betreffenden Abnehmer sowie Art und Umfang seiner, gegen diese bestehenden Ansprüche mitteilen. SSK darf zur Sicherung ihrer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung von Vorbehaltsware ist nicht erlaubt. 

6. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere bei Zahlungsverzug - ist SSK berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen, bzw. die Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen, und die Berechtigung der Kunden zur Weiterveräußerung, zum Einzug von Forderungen und zur Verarbeitung, Versendung und Vermischung von Vorbehaltsware zu widerrufen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die gesicherten Forderungen bereits verjährt sind. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch SSK liegt, soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag vor. SSK ist berechtigt, die Vorbehaltsware zu verwerten, und sich unter Anrechnung auf die offenen Forderungen aus deren Erlös zu befriedigen. 

7. Soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen um mehr als 10 % übersteigt, ist SSK auf Verlangen des Kunden verpflichtet, nach freier Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

8. Soweit SSK berechtigt ist, Vorbehaltsware zurückzunehmen, räumt der Kunde ihr und ihren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine Geschäftsräume zu geschäftsüblichen Zeiten zum Zwecke der Abholung der Ware zu betreten.  

§ 9 Schutzrechte

1. Alle Patente und sonstigen gewerblichen Schutzrechte, die an den von SSK gelieferten Waren bestehen, verbleiben ausschließlich bei SSK.

2. Werden nach Auftragsannahme Verletzungen von Schutzrechten Dritter (Patente, Urheberrechte etc.) geltend gemacht, und wird die Nutzung der nach dem Auftrag gelieferten oder zu liefernden Produkte (einschließlich Programmen) hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, kann SSK nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten, entweder die Produkte oder Programme so ändern oder ersetzen, daß sie nicht mehr in Schutzrechte Dritter eingreifen, gleichwohl aber den Bedingungen des bestätigten Auftrages entsprechen, oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte freistellen, oder die Produkte gegen Erstattung des vom Käufer bezahlten Kaufpreises nach Abzug eines angemessenen Nutzungsentgelts für die Zeit, während der der Kunde die Produkte nutzen konnte, zurücknehmen. Im letzteren Falle wird mit der Kaufpreisrückersattung ein monatliches Nutzungsentgelt verrechnet, ausgehend von einer Gesamtnutzungszeit von 5 Jahren.

3. Werden gegen den Kunden Ansprüche Dritter wegen einer angeblichen Verletzung von Schutzrechten Dritter durch die Produkte erhoben, so wird allein SSK darüber entscheiden, ob und wie die hieraus resultierenden Rechtsstreite zu führen sind. Der Kunde darf insoweit ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SSK keine Vergleiche schließen, oder sonstige Zugeständnisse machen.

4. Eine Haftung von SSK wegen Schutzrechtsverletzungen besteht nur, sofern der Kunde SSK unverzüglich schriftlich von der Geltendmachung angeblicher Rechte Dritter benachrichtigt hat.

5. Eine Haftung von SSK wegen Schutzrechtsverletzungen durch die gelieferten Produkte entfällt, soweit diese in nicht von SSK autorisierter Form benutzt werden, oder die Schutzrechtsverletzung dadurch verursacht wird, daß die Produkte zusammen mit anderen Produkten oder Daten, welche nicht von SSK stammen, bzw. nicht von ihr schriftlich zugelassen wurden, benutzt oder mit solchen verbunden werden.  

§ 10 Haftung 1. SSK haftet für etwaige Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur, falls der Schaden

a) durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft verursacht wird,

b) eine zwingende Haftung durch das Produkthaftungsgesetz begründet wird,

c) SSK eine vertragswesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) schuldhaft in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt.

3. Keine Haftung von SSK besteht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, soweit nicht die Haftung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Organen, oder leitenden Angestellten von SSK oder das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft begründet wird.

4. Für Datenverluste haftet SSK im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen höchstens in dem Umfang, der sich auch dann nicht verhindern läßt, wenn der Kunde von ihm erstellte Daten unverzüglich nach Abschluß jeder Bearbeitung durch eine Kopie in maschinenlesbarer Form sichert bzw. gesichert hätte.

5. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt SSK bei Vertragsschluß vernünftigerweise rechnen konnte.

6. Soweit in den vorstehenden Abschnitten nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, ist jede Haftung von SSK für einfache Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich Verzug, Unmöglichkeit, Verschulden bei Vertragsschluß, positiver Vertragsverletzung, schuldhafter Verletzung von Nachbesserungspflichten und unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.

7. Der Ausschluß bzw. die Beschränkung von Schadenersatzansprüchen nach den vorstehenden Abschnitten umfaßt auch Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie Ansprüche gegen Mitarbeiter und Auftragnehmer von SSK.

 

§ 11 Abtretungsverbot

Der Kunde darf Ansprüche gegen SSK, einschließlich etwaiger Gewährleistungsansprüche, nicht an Dritte abtreten.

 

§ 12 Exportbeschränkungen

1. Die gelieferten Produkte sind, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, ausschließlich zur Benutzung und zum Verbleib in der Bundesrepublik Deutschland bestimmt. Eine Wiederausfuhr darf nur in Übereinstimmung mit den einschlägigen "US-Export-Regulations" und dem deutschen Außenwirtschaftsrecht erfolgen.

2. Aufträge werden stets vorbehaltlich der Ausfuhrgenehmigung nach den "US-Export-Regulations" bestätigt.

 

§ 13 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch SSK erfolgt unter Beachtung der geltenden Datenschutzgrundverordnung im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses.

Verantwortliche Stelle für die Datenverarbeitung ist die SSK Schrauben Schmid GmbH, Einsteinstraße 10, 73230 Kirchheim unter Teck.
Geschäftsführer Joachim Schmid und Rolf Schmid.

Weitere Einzelheiten zur verantwortlichen Stelle finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

 

 

 

§ 14 Sonstiges

1. Diese AGB bleiben im Zweifel bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Bestimmungen in ihren übrigen Teilen verbindlich.

2. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB, sowie bestätigter Aufträge bedürfen der Schriftform. Das Erfordenis der Schriftform kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung der Parteien aufgehoben werden.

3. Diese Vereinbarung unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Haager einheitlichen Kaufgesetze werden ausgeschlossen.

4. Soweit der Kunde Kaufmann ist und nicht zu den in § 4 des Handelsgesetzbuches bezeichneten Gewerbetreibenden gehört, ist für alle aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erwachsenden Rechtsstreitigkeiten vorbehaltlich eines ausschließlichen gesetzlichen Gerichtsstandes allein das Amtsgericht Kirchheim/Teck zuständig. Unbeschadet dessen bleibt SSK zur Erhebung der Klage oder Einleitung sonstiger gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden berechtigt. 

 

73230 Kirchheim /Teck, 22.05.2018

 

SSK Schrauben Schmid  GmbH
Einsteinstrasse 10
73230 Kirchheim/Teck
Telefon:  +49 7021 95015-0
Telefax*: +49 7021 95015-23
E-Mail: info@ssk-schmid.de
Internet*: 87.106.7.171

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Rolf Schmid, Jochen Schmid

Registergericht: Amtsgericht Kirchheim /Teck
Registernummer: HRB 593

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 811 240 910

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